Bildarchiv

Architektur, Kunstgeschichte und Landschaft

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Geschäftsbedingungen für Lieferung von Bildmaterial

A ) Allgemeines

1. Alle Angebote , Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exclusiv zu den

nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Anderweitige Nutzungsrechtsvereinbarungen müssen gesondert ( individuell ) vereinbart werden.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch die Agentur / Urheber

Geschäftsbedingungen des Bestellers , auf die in Bestellformularen , Lieferbestätigungen o.ä. oder in eigenen Dateien,Rechnern , im

Internet oder entsprechenden Medien verwiesen wird , wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Sowohl für den Fall der Lieferung und ggf. Nutzung analogen Bildmaterials als auch den Fall der Übermittlung und ggf.Nutzung

elektronisch übermittelter Bilddaten kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

zustande,andernfalls darf das übermittelte Bildmaterial bzw. dürfen die übermittelten Bilddaten nicht genutzt werden.

3. Eine Ablehnung meiner Lieferbedingungen erlangt ( bei analogem Bildmaterial ) nur duch Rücksendung des gelieferten Bildma-

terials innerhalb von drei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller und ( bei digitalem Bildmaterial ) durch Löschung

des sog. " Low -Resolution-Materials " und diesbezügliche schriftliche Bestätigung gegenüber der Bildagentur vor Anforderung der

Bildmaterial-Feindaten Gültigkeit.

4. Reklamationen, die ( bei analogem Bildmaterial " den Inhalt der Sendung betreffen, sind innerhalb von zwei Werktagen ab Zugang

des Bildmaterials beim Besteller telefonisch und binnen weiterer drei Werktage in schriftlicher Form mitzuteilen ; Reklamationen

( auch betreffend digitales Bildmaterial ) hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel sind unverzüglich ab Entdeckung in

schriftlicher Form vorzubringen. Bei Unterlassung derartiger Reklamation ist eine Haftung meinerseits für eventuell entstandene oder

entstehende Kosten / Schäden ausgeschlossen.

5. Der Besteller hat bei der Bestellung , jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder , Art , Umfang und Sprachraum der beabsichtigten

Nutzung anzugeben. Im Falle der Werbung auch das Produkt. Die Nutzung des Materials ist erst gestattet , nachdem die Agentur / Urheber

der geplanten Nutzung und dem mitgeteilten Verwendungszweck zugestimmt hat. " Low-Resolution- Material aus der Agentur - Webseite

darf grundsätzlich nicht zur Veröffentlichung und Verbreitung genutzt werden. Eine Digitalisierung von analogem Material und die Weiter-

gabe von digitalem Material im Wege der Datenfernübertragung oder auch Datenträgern ist nur zulässig , soweit dies für die Ausübung

der dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte erforderlich ist.

Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben

des Bestellers überein , gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist die Agentur / Urheber von Schadensersatzansprüchen

Dritter freigestellt ; im übrigen gelten für derartige Fälle die Regelungen des Abschnitts E dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Das gelieferte bzw . angebotene Bildmaterial / die angebotenen Bilddaten dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Bildagentur /

Urheber nicht verändert oder in irgendeiner Weise bearbeitet werden .

6. Geliefertes analoges Bildmaterial bleibt stets Eigentum der Agentur / des Urhebers. Es wird ausschließlich vorübergehend

und zum Erwerb von Nutzungsrechten i.S.d. Urheberrechts zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt für digitales Bildmaterial bzw.

insoweit zur Verfügung gestellte Bilddaten.

7. Bildmaterial, an dem der Besteller keine Nutzungsrechte erwerben möchte, bzw, erworben hat,ist bei analogem Bildmaterial innerhalb

der auf dem Lieferschein genannten Frist zurückzugeben, bei Überschreitung der Ausleihfrist fallen Blockierungskosten gemäß der Rubrik E

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei digitalem Bildmaterial sind die entsprechenden Bilddaten im Falle des Nichterwerbs von

Nutzungsrechten unverzüglich zu löschen .

Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und / oder seine Verwendungsabsicht bekundet hat , ist bei analogem Bild-

material innerhalb von 90 Tagen nach Empfang zurückzugeben, unabhängig davon, ob der Besteller es tatsächlich genutzt hat oder nicht.

Für digitales Bildmaterial gilt eine entsprechende Löschungsfrist der übertragenen Bilddaten von ebenfalls 90 Tagen .

8.Bei analogem Bildmaterial werden für alle Bildlieferungen Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet ,die sich

aus Art und Umfang des entsprechenden Aufwandes ergeben . Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von Fremdmaterial

und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren , die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben ; dies

gilt auch im Falle der Beschaffung entsprechenden digitalen Bildmaterials bzw. entsprechender elektronischer Bilddaten. Eine Verrechnung

mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs-

noch Eigentumsrechte. ( s. ergänzend Rubrik B.7. )

Durch die Leistung von Schadensersatz und / oder einer Vertragsstrafe , welche nach diesen Bedingungen gemäß Rubrik E berechnet

werden , erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.

B ) Honorare

1. Jede Nutzung meines Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnugen ,

Karikaturen, nachgestellten Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails

, die mittels Montagen , Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

2. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium , Art und Umfang der Nutzung , die mir anzugeben ist.

Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung , wird automatisch nach den jeweils geltenden

Honorarsätzen der Agentur berechnet. Im übrigen gelten für die Berechnung eines solchen Honorars bzw. solcher Honorarsätze die

" Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing ( MFM ) - Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte "

und die Richtlinien von "Bild und Kunst " - Bonn in der jeweils gültigen Fassung für die zugrundeliegende Nutzung. Alle Honorarangaben

in Angeboten , Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.

Alle Honorar - und Kostenrechnungen sind innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug an mich zu zahlen.

3.Für Fotomodell , Luft , Unterwasser , Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene

Fotos wird grundsätzlich ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet.

4. Die Honorare gelten nur für einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck , Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut

honorarpflichtig und bedarf meiner vorherigen schriftlichen Zustimmung. Im Falle unberechtigter Nutzung und / oder Weitergabe meines

Bildmaterials gilt die Vertragsstrafenregelung gemäß der Rubrik E.1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

5. Wird ein bebildertes Objekt ( wie zb. ein Buch , ein Plattencover , eine CD-Hülle , eine DVD-Hülle , ein Prospekt etc. ) in einem neuen

Medium abgebildet , so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig , unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten

für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der

Verwender hat die Bildagentur über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung vorher schriftlich

erteilen zu lassen , anderfalls gilt insoweit auch die Vertragsstrafenregelung gemäß Rubrik E. 1. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

6. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen mindestens einen Aufschlag von 100 % des je-

weiligen Grundhonorars.

7. Für das Heraussuchen und die Zusammenstellung analogen Bildmaterials wird eine Bearbeitundgebühr berechnet , die sich nach Art und

Umfang des erforderlichen Arbeitsaufwandes richtet , mindestes jedoch Euro 50,00 beträgt. Kosten für Scanns und Bildübertragungen

werden je nach Vereinbarung berechnet. Für aufwendige Recherchen und ggf. Bildbeschaffungen sind gesonderte Bearbeitungsgebühren

zu entrichten ; auch diese richten sich nach Art und Umfang des insoweit erforderlichen Arbeitsaufwandes. Porto , Luftfrachtgebühren und

Kurierkosten hat der Kunde zu tragen ; dasselbe gilt fotografische und reprotechnische Kosten

8. Sobald der Besteller bekundet hat , dass er das gelieferte oder elektronisch übertragene Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will , ist die

Agentur berechtigt , ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen , auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige

Nutzung noch nicht erfolgt ist.

9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits

gezahltes Honorar nicht zurückerstattet / zurückverlangt werden.

10. Honorarzahlungen müssen immer unter Angabe der Kundennummer, Bildnummer (Bildleitzahl)

und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Auf-

wandsentschädigung erhoben , die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet.

Außerdem ist mir bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an

welcher Stelle verwendet wurde.

C ) Verfügungsbeschränkung , Haftung , Verwertung- und Urheberrechte

1.Alle analogen Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am

fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen , die vom Bildinhalt

her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z. B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst).

Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen

bei Sammlern, Museen usw. obliegt dem Verwender.

Die Fotos werden von der Agentur nur zur vertragsmäßigen Nutzung zur Verfügung gestellt und

sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten

nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Aus-

weitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit meiner vorherigen schrift-

lichen Zustimmnung erlaubt.

2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützen Werkes ( Fotos ) durch Abzeichnen , Nachfotografieren,

Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer ge-

sonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendung und Verfälschungen in Bild und Wort

sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können , sind unzulässig

und machen die Verwender schadensersatzpflichtig.

Ferner hat der Verwender in einem solchen Fall die Bildagentur von jeglicher Inanspruchnahme der verletzten Personen und / oder Dritter

freizuhalten.

3. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten oder von elektronisch übertragenen Bilddaten an Dritte ist

nicht gestattet ( s.dazu auch Rubrik B.4.). Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen , Reproduk-

tionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Speicherung elektronischer Bilddaten und / oder die Weitergabe

derselben an Dritte nicht gestattet.Sonderfälle bedürfen meiner schriftliche Genehmigung.

Der Besteller ist verpflichtet , mir Auskunft zu erteilen , ob und in welchem Umfang er ggf. dennoch dupliziert , Bilddaten gespeichert

oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.

4. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deurtschen Presserates

(Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung.

Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts abgebildeter Personen oder des Urheberrechts des Bildautoren durch eine ab-

redewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und / oder Text übernehme ich keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist

allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig .

5. Die Veröffentlichung von Abbildungen bekannter Persönlichkeiten kann nur mit deren Namen

und redaktionell erfolgen ; etwaige entgegenstehende berechtigte Interessen des oder der Abgebildeten im Sinne des § 23 Abs.2 Kunstur-

hebergesetz ( KUG ) sind vom Verwender zu beachten.

6.Ich behalte mir die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkenne Klauseln , nach denen mit

der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weitere Rechte ausgeschlossen sein sollte , nicht an ; ausgenommen sind Fälle , in denen

dem Besteller / Verwender an bzw. für das überlassene Bildmaterial ausschließliche Nutzungsrechte eingeräumt worden sind.

7. Das Versandrisiko für die Rücksendung analogen Bildmaterials trägt aufgrund des zugrundeliegenden Leih - bzw. leihähnlichen

Rechtsverhältnis der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger

und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen

beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädignung zu Schadensersatz , auch

wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird.( § 278 BGB ); bzgl. des in einem

solchen Schadensfall zu leistenden Schadensersatz gilt die Regelung der Rubrik E.4. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen i.V.m.

dem Anhang zur Rubrik E.".

Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten meinerseits gehen

in diesem Zusammenhang zu Lasten des Bestellers.

D ) Urheberrecht / Belegexemplar

1. Ich verlange unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich die Erbringung sowohl eines Urhebervermerks auf den Bildautoren als auch eines

Agenturvermerks auf meine zur Verfügung stellende Agentur , und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen

Bild bestehen kann.Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum

jeweiligen Bild vornehmen lässt.

.Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke und Agenturvermerke resultierenden Ansprüchen

Dritter freizustellen.

2. Ziffer 1 gilt ausdrücklich auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien , falls keine

ausdrückliche Sondervereinabrung getroffen wurde.

3. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechts.

.4. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind mir gem. § 25 Verlags G mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und

kostenlos zuzuschicken.

E ) Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz

1. Bei unberechtiger Verwendung, Entstellung oder Weitergabe meines Bildmaterials, unberechtiger Weiter-

gabe von Nachdruckrechten an Dritte , unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und

Vergrößerungen sowie der Fertigung von Kopien digitaler Datensätze oder analoger Darstellung der in den Datensätzen enthaltenen

Bildinhalte für Archivzwecke des Bestellers , sowie Weitergabe derselben an Dritte und für den Fall , dass der Kunde eine nach diesem

Vertrag vorzunehemende Löschung der Daten unterlassen hat , wird vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche

ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des vereinbarten , üblichen oder des anhand der jeweils gültigen Bildhonorarsätze der MFM

zu ermittelnden Nutzungshonorars fällig.

2. Unterbleibt der Urhebervermerk, so habe ich Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe -ggf. jeweils - von 100 % zum jeweiligen

Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

3. Erfolgt die Rückgabe analogen Bildmaterials nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist nicht oder verspätet , werden für nicht zur

Verwendung kommende Bilder sogenannte Blockierungskosten fällig gem. Anhang zu E. 1 Derartige Blockierungskosten sind ggf. bei

langanhaltender Blockierungsfrist begrenzt auf den Verlustwert des jeweiligen Bildmaterials gemäß Anhang zu E. 2c.

.Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist ( ständige

Geschäftsbeziehung ).

Ebenfalls werden sogenannte Blockierungskosten gem. Anhang zu E) Ziffer 1 fällig ,wenn Bildmaterial, an

dem der Besteller Nutzungsrechte erworben hat und / oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat,

nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.

4. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene analoge Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gem. Staffelung

im Anhang zu E. 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro analogem Bild gelten als vereinbart, ohne dass

die Bildagentur die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus

dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen

etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben mir weitergehende Schadensersatzansprüche

und Blockierungskosten (bis zur Hälfte des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes / Zerstörung vorbehalten.

Mir vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate oder aufgrund gescannter

Bildvorlagen oder gespeicherter elektronischer Bilddaten anderweitig produzierte Ersatz - Fotografien werden nicht akzeptiert.

5. Werden als verloren gemeldete und berechnete analoge Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückge-

geben , so vergüte ich ein Drittel des Verlust - Schadenersatzes ; die Berechnung von Blockierungskosten bleibt vorbehalten bzw. werden

bereits berechnete Blockierungskosten nicht erstattet.

6. Analoges Bildmaterial ist versiegelt. Wird die Versiegelung ohne Angabe einer bestimmten Nutzung geöffnet , wird eine Layoutgebühr

berechnet , deren Höhe sich aus dem Anhang zu E.3. ergibt. Die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.

.F ) Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

1. Meine Rechnungen sind stets netto innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt zahlbar ; nach Ablauf dieser Frist berechne ich Verzugszinsen

in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs.1 BGB .

2.Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, sofern nicht anders vereinbart, der Standort des

Unternehmens.

3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültig-

keit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

Anhang zu E (Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz )

1. Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefrist analogen Bildmaterials pro Stück und Tag :

- bei Color-Dias, Farbvorlagen und -Negativen : Euro 1,50

- bei S / W - Vorlagen : Euro 0,80

2. pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung / Verlust von

-Colordias, Farbvorlagen, Negative ( also von sämtlichem Original-Bildmaterial ) .

a) leichte Beschädigung, die eine weitere Verwendung erlaubt Euro 150,00

b) starke Beschädigung, die eine beschränkte Weiterverwendung erlaubt: Euro 300,00

c) Verlust /Zerstörung

-Dias bis 6 x 9 : Euro 500,00

-Dias 4 x 5 und 13 x 18 : Euro 1000,00

-Dias 8 x 10 : Euro 1500,00

3. Layoutgebühren : Euro 100,00

Bei Abrechnung ohne Belegexemplar sowie fehlendem Belegexemplar oder bei einer Abrechnung ohne genaue

Angaben über die Größe und Anordnung der Bilder, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des vereinbarten

Nutzungshonorars zu zahlen.

Verfasser : Rechtsanwälte Lothar j. u. Gesine Mielke Hamburg